Meseberger Weg 49, 39128 Magdeburg

Impressum

ANGABEN GEMÄSS § 5 TM
M&P Events GbR
Meseberger Weg 49
39128 Magdeburg

VERTRETEN DURCH:
Viktor Przyborowski, Thomas Müllerke

KONTAKT
Telefon: +49 171 7090817
E-Mail: info@mp.events

GELTUNGSRAUM DER VERSICHERUNG:
Deutschland

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KONZEPT, DESIGN UND PROGRAMMIERUNG

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Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Müllerke & Przyborowski Events GbR (nachfolgend M&P Events GbR) 

 

Veranstaltungen und Gastronomie   

  1. Allgemeines 
    Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen der M&P Events GbR und ihren Auftraggebern verbindlich und Bestandteil eines jeden Vertrages. Sie gelten auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung in der jeweiligen bekannten aktuellen Form als vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen sind nur insoweit anerkannt, als eine ausdrückliche Bestätigung in Schriftform der M&P Events GbR vorliegt.
  2. Angebote  
    Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendungen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung / Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.
  3. Leistungsumfang Leistungsänderungen
    Maßgeblich ist die Aufgabenstellung bei Vertragsschluss. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges oder -inhaltes bedürfen einer Vereinbarung inklusive der Preisvereinbarung. Ein einseitiges Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers besteht nicht (insbesondere findet § 1 Abs. 3 VOB/B keine Anwendung).
  4. Preise und Zahlungen 
    Die Preise der M&P Events GbR richten sich zunächst nach der Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Die M&P Events GbR ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen. Abschlagsrechnungen der M&P Events GbR sind nach 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Schlussrechnungen der M&P Events GbR ist nach 30 Tagen ab Zugang der prüffähigen Schlussrechnung fällig. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
  5. Leistungserbringung und Mitwirkungspflicht 
    Maßgeblich ist die Aufgabenstellung bei Vertragsschluss. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges oder -inhaltes bedürfen einer Vereinbarung inklusive der Preisvereinbarung. Ein einseitiges Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers besteht nicht (insbesondere findet § 1 Abs. 3 VOB/B keine Anwendung).
  6. Kündigung durch M&P Events GbR
    1. M&P Events GbR kann das Vertragsverhältnis kündigen, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch M&P Events GbR außerstande setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB) sowie, wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist erst zulässig, wenn M&P Events GbR dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt hat, dass sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde.
      Die bisherigen Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Außerdem hat M&P Events GbR Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB; etwaige weitergehende Ansprüche der M&P Events GbR bleiben unberührt. 
    2. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt: 

       

      bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergütung
      bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtvergütung
      bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung
      bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtvergütung
  7.  Abnahme
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von M&P Events GbR einen Abnahmetermin der fertiggestellten Leistungen mit der M&P Events GbR durchzuführen. Kommt der Auftraggeber diesem nicht nach, so gilt die Leistung der M&P Events GbR nach Ablauf von 12 Werktagen als abgenommen. In sich abgeschlossene Teile sind auf Verlangen einer der Parteien separat abzunehmen. Einer Gesamtabnahme bedarf es hierzu nicht.
  8. Schutzrechtsverletzung 
    Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte haftet M&P Events GbR nur dann, wenn sie selbst das geschützte Verfahren oder die Verwendung geschützter Gegenstände angeboten hat. Hat der Auftraggeber die Verwendung eines Verfahrens oder bestimmter Gegenstände vorgeschrieben, ist M&P Events GbR nicht verpflichtet, Schutzrechte Dritter zu prüfen und Genehmigungen einzuholen. M&P Events GbR trifft in diesen Fällen auch keine Pflicht zur Bedenkenanzeige wegen einer denkbaren Schutzrechtsverletzung. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen die M&P Events GbR von etwaigen Ansprüchen Dritter aus einer Schutzrechteverletzung freistellen.
  9. Veranstaltungsbedingungen  
    1. Der Veranstalter beauftragt die M&P Events GbR mit der Durchführung bzw. technischen Betreuung im Rahmen des schriftlich vereinbarten Auftrags. Leistungen, die über die schriftlich fixierte Auftragsbestätigung hinaus gehen, werden von der M&P Events GbR gesondert in Rechnung gestellt. Mündliche Nebenabsprachen bezüglich Auftragsbestätigung und Auftragsvolumen, sind grundsätzlich nicht rechtskräftig. 
    2. Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Genehmigungen zur Veranstaltungsdurchführung und Veranstaltungsvor- und Nachbereitung einzuholen (GEMA-Gebühren, Baugenehmigung, Durchfahrtsgenehmigen etc.) Der Veranstalter ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Veranstaltung im Rahmen des vereinbarten Auftrags durchzuführen und vorzubereiten. Dazu zählen: Stromanschlüsse, Platzbefahrbarkeit, Wasseranschluss, Parkmöglichkeiten, Bühnensicherung sowie weitere im Auftrag festgelegten Parameter. Der Veranstalter stellt vom Aufbaubeginn bis zum Abbauende, sowie während der Veranstaltung dem Personal der M&P Events GbR (Getränke+Speisen) in ausreichender Menge zur Verfügung. Ist dies nicht der Fall, behält sich die M&P Events GbR vor, pro Person und Tag eine Cateringpauschale von 35 € zu berechnen.
    3. Verzögert sich der Aufbau-, Veranstaltungsbeginn weil einer der Punkte der AGB der M&P Events GbR oder des vereinbarten Auftrags seitens des Auftraggebers nicht eingehalten wurde, so ist die M&P Events GbR von allen Ansprüchen gegenüber Dritten und eventuellen Schadenersatzforderungen entbunden. Verschuldet die M&P Events GbR nachweislich eine Veranstaltungsverspätung oder einen Veranstaltungsausfall aus einem von ihr zu vertretendem Grund, so haftet die M&P Events GbR gegenüber dem Auftraggeber und ggf. Rechtsansprüchen gegenüber Dritten, bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt laut BGB. In Fällen höherer Gewalt laut BGB, trägt jede Vertragspartei die Ihr bis dahin entstandenen Kosten.
    4. Sofern im schriftlichen Auftrag nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % der Gesamtauftragssumme mindestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn und die restlichen 50 % nach Aufbauende / Soundcheck (teilweise nach Abnahme) an die M&P Events GbR zu zahlen. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsziele, behält sich die M&P Events GbR vor, den Auftrag einseitig zu kündigen und die bis dahin nachweisbar entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Klausel gilt ebenfalls bei finanziellen Forderungen aus vorangegangenen Aufträgen, die noch nicht beglichen wurden.
    5. Der Veranstalter haftet vom Aufbaubeginn bis Abbauende für die Sicherheit des Equipments (bei Fahrlässigkeit des Auftraggebers) sowie für das gesamte Personal. Ausgenommen sind Verschleißteile. Vom Auftraggeber ist für jede Veranstaltung ein Ansprechpartner zu benennen (mit Telefon) der über die Auftragsbedingungen und die AGB der M&P Events GbR informiert ist.
       
  10. Verleihungen
    1. Verleihbedingungen: Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung bzw. Wiedervermietung überlassen. Dafür gelten nachstehende Bedingungen.
    2. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuerung) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte. Bei defekten Leuchtmitteln sind zusätzlich zur Mietgebühr 30 % des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an Metallladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel o.ä. Bauteile und Ausstattungsteile sind bei Rückgabe vorzulegen. 
    3. Die Mietzeit endet bei Rückgabe der Mietsache im Geschäftslokal oder bei Abholung der Technik durch einen Bevollmächtigten der Firma M&P Events. Der Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe in bar zu bezahlen.
    4. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadensfreiheit. 
    5. Bei nachweisbarer Nichtfunktion einzelner Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache haftet die M&P Events GbR gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs- / Reparaturversuche durch die M&P Events GbR fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. 
    6. Kosten, die der M&P Events GbR durch die Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u. Ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt analog Nr. 5 AGB. Verzögert sich durch höhere Gewalt die Abholung der Mietsache, so haftet weiterhin der Mieter. Weitere Kosten für Miete entstehen dem Mieter dafür nicht. 
    7. Die M&P Events GbR ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifizierung vorlegen kann.

       

  11. Urheberrecht
    Die Planungsleistung der M&P Events GbR einschließlich aller Zeichnungen, Abbildungen, Tabellen, Skizzen, Berechnungen, Aufbauten, Konstruktionen, etc. unterliegt dem Urheberrecht der M&P Events GbR. Sie bleibt Eigentum der M&P Events GbR. Der Auftraggeber erhält hieran ein nicht übertragbares Nutzungsrecht, ausschließlich für das Objekt des Vertragszweckes. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit Zustimmung der M&P Events GbR gestattet.
  12. Sachmängelhaftung  
    Der Auftraggeber hat die von der M&P Events GbR übermittelte Planung unverzüglich, insbesondere aber vor Eintritt in die Bauphase/Erfüllungsphase zu überprüfen. Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Mängel oder Abweichungen vom vertraglichen Leistungsgegenstand sind unverzüglich zu prüfen. M&P Events GbR wird dann Nacherfüllung leisten, wobei zumindest zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist vereinbart sind. Zeigen sich in der Bauphase/Erfüllungsphase hinsichtlich der Planung Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Mängel oder Abweichungen vom vertraglichen Leistungsgegenstand, so ist der Auftraggeber verpflichtet, M&P Events GbR unverzüglich zu unterrichten. M&P Events GbR wird in diesen Fällen unverzüglich in Abstimmung mit dem Auftraggeber geeignete Maßnahmen zur Erreichung des Vertragszieles erarbeiten. Etwaige für die Erstellung eines Bauantrages/Veranstaltungsantrags erbrachte Planungsleistungen gelten nicht als Ausführungsplanung.
  13. Haftungsbeschränkungen
    Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften M&P Events GbR und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  14. Datenschutzhinweis  
    M&P Events GbR wird – ausschließlich zu Geschäftszwecken – die personen-, veranstaltungs- und objektbezogenen Daten des Auftraggebers mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben.
  15. Erfüllung, Gerichtsstand  
    Für alle Rechtsbeziehungen mit der M&P Events GbR ist Magdeburg Gerichtsstand.
    Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn-/ Geschäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  16. Salvatorische Klausel  
    Der Vertrag zwischen der M&P Events GbR und dem Auftraggeber einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmun- gen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 

Technik und Beratung  

  1. Allgemeines 
    Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen der M&P Events GbR und ihren Auftraggebern verbindlich. Sie gelten auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung in der jeweiligen bekannten aktuellen Form als vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen sind nur insoweit anerkannt, als eine ausdrückliche Bestätigung in Schriftform der M&P Events GbR vorliegt.

  2. Angebote 
    Angebote der M&P Events GbR sind freibleibend. Insbesondere Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Skizzen, Massen-, Leistungs- und Farbangaben sowie Proben und Muster sind nur verbindlich, wenn M&P Events GbR dies ausdrücklich erklärt. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist vom Auftraggeber auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung z.B. mit einer Ausschreibung zu überprüfen und zu vergleichen, Abweichungen gehen zu seinen Lasten. Für die Angebotsstellung, Auftragserteilung und Auftragsbestätigung gilt die Textform (§ 126 BGB). Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind unwirksam.

  3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
    Maßgeblich ist die Aufgabenstellung bei Vertragsschluss. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges oder -inhaltes bedürfen einer Vereinbarung inklusive der Preisvereinbarung. Ein einseitiges Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers besteht nicht (insbesondere findet § 1 Abs. 3 VOB/B keine Anwendung).

  4. Preise und Zahlung
    Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lager Magdeburg. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Lieferung / Leistungserbringung gültigen Preise zur Abrechnung.
    Die Preise der M&P Events GbR richten sich zunächst nach der Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Die M&P Events GbR ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen. Abschlagsrechnungen der M&P Events GbR sind nach 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Schlussrechnungen der M&P Events GbR ist nach 30 Tagen ab Zugang der prüffähigen Schlussrechnung fällig. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.

  5. Leistungserbringung und Mitwirkungspflicht
    Vorgesehene Erstellungstermine sind, sofern sie nicht von M&P Events GbR ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt sind, unverbindlich. M&P Events GbR erbringt die Leistung in Abstimmung mit dem Auftraggeber. M&P Events GbR ist berechtigt, Leistungen an Subunternehmer zu vergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Vertragserfüllung erhebliche Umstände unverzüglich M&P Events GbR mitzuteilen, auch dann, wenn diese nach Vertragsschluss auftreten. Diese Verpflichtung umfasst auch, M&P Events GbR sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Erweisen sich die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen als fehlerhaft, unvollständig oder unklar, so nimmt der Auftraggeber unverzüglich nach der Anzeige durch M&P Events GbR die erforderlichen Berichtigungen und Ergänzungen vor. Der Auftraggeber gewährt M&P Events GbR den ungehinderten Zutritt zum Veranstaltungsort/Erfüllungsort und benennt einen für die Vertragsabwicklung mit der M&P Events GbR zuständigen Ansprechpartner. M&P Events GbR und der Auftraggeber werden der Kooperationspflicht genügen und etwaige Leistungshindernisse beidseitig nach besten Kräften und in enger Abstimmung beseitigen.

  6. Kündigung durch M&P Events GbR 
    M&P Events GbR kann das Vertragsverhältnis kündigen, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch M&P Events GbR außerstande setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB) sowie, wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist erst zulässig, wenn M&P Events GbR dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt hat, dass sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde. Die bisherigen Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Außerdem hat M&P Events GbR Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB; etwaige weitergehende Ansprüche der M&P Events GbR bleiben unberührt.

  7. Abnahme
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von M&P Events GbR einen Abnahmetermin der fertiggestellten Leistungen mit der M&P Events GbR durchzuführen. Kommt der Auftraggeber diesem nicht nach, so gilt die Leistung der M&P Events GbR nach Ablauf von 12 Werktagen als abgenommen. In sich abgeschlossene Teile sind auf Verlangen einer der Parteien separat abzunehmen. Einer Gesamtabnahme bedarf es hierzu nicht. 

  8. Schutzrechteverletzung
    Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte haftet M&P Events GbR nur dann, wenn sie selbst das geschützte Verfahren oder die Verwendung geschützter Gegenstände angeboten hat. Hat der Auftraggeber die Verwendung eines Verfahrens oder bestimmter Gegenstände vorgeschrieben, ist M&P Events GbR nicht verpflichtet, Schutzrechte Dritter zu prüfen und Genehmigungen einzuholen. M&P Events GbR trifft in diesen Fällen auch keine Pflicht zur Bedenkenanzeige wegen einer denkbaren Schutzrechtsverletzung. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen die M&P Events GbR von etwaigen Ansprüchen Dritter aus einer Schutzrechteverletzung freistellen.

  9. Urheberrecht
    Die Planungsleistung der M&P Events GbR einschließlich aller Zeichnungen, Abbildungen, Tabellen, Skizzen, Berechnungen, etc. unterliegt dem Urheberrecht der M&P Events GbR. Sie bleibt Eigentum der M&P Events GbR. Der Auftraggeber erhält hieran ein nicht übertragbares Nutzungsrecht, ausschließlich für das Objekt des Vertragszweckes. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit Zustimmung der M&P Events GbR gestattet.

  10. Sachmängelhaftung 
    Der Auftraggeber hat die von der M&P Events GbR übermittelte Planung unverzüglich, insbesondere aber vor Eintritt in die Bauphase/Erfüllungsphase zu überprüfen. Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Mängel oder Abweichungen vom vertraglichen Leistungsgegenstand sind unverzüglich zu prüfen. M&P Events GbR wird dann Nacherfüllung leisten, wobei zumindest zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist vereinbart sind. Zeigen sich in der Bauphase/Erfüllungsphase hinsichtlich der Planung Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Mängel oder Abweichungen vom vertraglichen Leistungsgegenstand, so ist der Auftraggeber verpflichtet, M&P Events GbR unverzüglich zu unterrichten. M&P Events GbR wird in diesen Fällen unverzüglich in Abstimmung mit dem Auftraggeber geeignete Maßnahmen zur Erreichung des Vertragszieles erarbeiten. Etwaige für die Erstellung eines Bauantrages erbrachte Planungsleistungen gelten nicht als Ausführungsplanung. 

  11. Haftungsbeschränkungen
    Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften M&P Events GbR und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

  12. Datenschutzhinweis
    M&P Events GbR wird – ausschließlich zu Geschäftszwecken – die personen- und objektbezogenen Daten des Auftraggebers mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben.

  13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Für alle Rechtsbeziehungen mit der M&P Events GbR ist Magdeburg Gerichtsstand.
    Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn-/ Geschäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  14. Salvatorische Klausel
    Der Vertrag zwischen der M&P Events GbR und dem Auftraggeber einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmun- gen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 

Licht – und Tontechnik  

  1. Allgemeines 
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der M&P Events GbR abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch eine andere Firma zum Gegenstand hat. Die Angestellten der M&P Events GbR, sowie Angestellte anderer Firmen mit denen M&P Events GbR zusammenarbeitet, sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die M&P Events GbR von der Erfüllung geschlossener Verträge.

  2. Angebote 
    Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendungen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung / Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.

  3. Lieferung  
    1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Magdeburg. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen / dem Kunden übergeben wurde. Sollten im Falle höherer Gewalt (s. Abs. 1 – Allgemeines) sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen u. ä. bei verbindlich vereinbarten Terminen die Liefer- / Leistungsverzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
      Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 
    2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Nachnahme. Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4,12 % über dem jeweiligen Bankdiskontsatz zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadenersatz zu fordern. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannten Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen. 

  4. Preise und Zahlungen  
    Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lager Magdeburg. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Lieferung / Leistungserbringung gültigen Preise zur Abrechnung.
    Die Preise der M&P Events GbR richten sich zunächst nach der Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Die M&P Events GbR ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen. Abschlagsrechnungen der M&P Events GbR sind nach 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Schlussrechnungen der M&P Events GbR ist nach 30 Tagen ab Zugang der prüffähigen Schlussrechnung fällig. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.

  5. Gewährleistung 
    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Lieferdatum. Die Garantie gilt nicht für Lampen, Gebrauchsartikel, unbefugte Eingriffe sowie Verschleißmaterial. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Garantie unter Vorbehalt nach Bestätigung durch den Hersteller / Lieferanten erfolgen. Im Garantiefall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist erst nach dem 3. fehlgeschlagenen Nachbesserungs- / Reparaturversuch ein- und desselben Fehlers möglich. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. 

  6. Verleihungen  
    1. Verleihbedingungen: Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung bzw. Wiedervermietung überlassen. Dafür gelten nachstehende Bedingungen. 
    2. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuerung) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte. Bei defekten Leuchtmitteln sind zusätzlich zur Mietgebühr 30 % des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an Metallladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel o.ä. Bauteile und Ausstattungsteile sind bei Rückgabe vorzulegen. 
    3. Die Mietzeit endet bei Rückgabe der Mietsache im Geschäftslokal oder bei Abholung der Technik durch einen Bevollmächtigten der Firma M&P Events. Der Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe in bar zu bezahlen. 
    4. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadensfreiheit. 
    5. Bei nachweisbarer Nichtfunktion einzelner Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache haftet die M&P Events GbR gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs- / Reparaturversuche durch uns fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. 
    6. Kosten, die der M&P Events GbR durch die Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u. ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt analog Nr. 5 AGB. Verzögert sich durch höhere Gewalt die Abholung der Mietsache, so haftet weiterhin der Mieter. Weitere Kosten für Miete entstehen dem Mieter dafür nicht. 
    7. Die M&P Events GbR ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifizierung vorlegen kann. 

  7. Waren  
    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Warenrücklieferungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Verluste geltend zu machen. 

  8. Leistungserbringung und Mitwirkungspflicht 
    Maßgeblich ist die Aufgabenstellung bei Vertragsschluss. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges oder -inhaltes bedürfen einer Vereinbarung inklusive der Preisvereinbarung. Ein einseitiges Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers besteht nicht (insbesondere findet § 1 Abs. 3 VOB/B keine Anwendung).

  9. Kündigung/Stornierung 
    1. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
      1. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt:

        bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergütung
        bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtvergütung
        bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung
        bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtvergütung 

  10. Abnahme  
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von M&P Events GbR einen Abnahmetermin der fertiggestellten Leistungen mit der M&P Events GbR durchzuführen. Kommt der Auftraggeber diesem nicht nach, so gilt die Leistung der M&P Events GbR nach Ablauf von 12 Werktagen als abgenommen. In sich abgeschlossene Teile sind auf Verlangen einer der Parteien separat abzunehmen. Einer Gesamtabnahme bedarf es hierzu nicht.

  11. Veranstaltungsbedingungen 
    1. Der Veranstalter beauftragt die M&P Events GbR mit der Durchführung bzw. technischen Betreuung im Rahmen des schriftlich vereinbarten Auftrags. Leistungen, die über die schriftlich fixierte Auftragsbestätigung hinaus gehen, werden von der M&P Events GbR gesondert in Rechnung gestellt. Mündliche Nebenabsprachen bezüglich Auftragsbestätigung und Auftragsvolumen, sind grundsätzlich nicht rechtskräftig.
    2. Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Genehmigungen zur Veranstaltungsdurchführung und Veranstaltungsvor- und Nachbereitung einzuholen (GEMA-Anmeldung / Baugenehmigung, Durchfahrtsgenehmigen etc.) Der Veranstalter ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Veranstaltung im Rahmen des vereinbarten Auftrags durchzuführenund vorzubereiten. Dazu zählen: Stromanschlüsse, Platzbefahrbarkeit, Wasseranschluss, Parkmöglichkeiten, Bühnensicherung sowie weitere im Auftrag festgelegten Parameter. Der Veranstalter stellt vom Aufbaubeginn bis zum Abbauende, sowie während der Veranstaltung dem Personal der M&P Events GbR (Getränke+Speisen) in ausreichender Menge zur Verfügung. Ist dies nicht der Fall, behält sich die M&P Events GbR vor, pro Person und Tag eine Cateringpauschale von zur Zeit 35 € zu berechnen.
    3. Verzögert sich der Aufbau-, Veranstaltungsbeginn weil einer der Punkte der AGB der M&P Events GbR oder des vereinbarten Auftrags seitens des Auftraggebers nicht eingehalten wurde, so ist die M&P Events GbR von allen Ansprüchen gegenüber Dritten und eventuellen Schadenersatzforderungen entbunden. Verschuldet die M&P Events GbR nachweislich eine Veranstaltungsverspätung oder einen Veranstaltungsausfall aus einem von ihr zu vertretendem Grund, so haftet die M&P Events GbR gegenüber dem Auftraggeber und ggf. Rechtsansprüchen gegenüber Dritten, bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt laut BGB. In Fällen höherer Gewaltlaut BGB, trägt jede Vertragspartei die ihr bis dahin entstandenen Kosten.
    4. Sofern im schriftlichen Auftrag nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % der Gesamtauftragssumme mindestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn und die restlichen 50 % nach Aufbauende / Soundcheck (teilweise nach Abnahme) an die M&P Events GbR zu zahlen. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsziele, behält sich die M&P Events GbR vor, den Auftrag einseitig zu kündigen und die bis dahin nachweisbar entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Klausel gilt ebenfalls bei finanziellen Forderungen aus vorangegangenen Aufträgen, dienoch nicht beglichen wurden.
    5. Der Veranstalter haftet vom Aufbaubeginn bis Abbauende für die Sicherheit des Equipments (bei Fahrlässigkeit des Auftraggebers) sowie für das gesamte Personal. Ausgenommen sind Verschleißteile. Vom Auftraggeber ist für jede Veranstaltung ein Ansprechpartner zu benennen (mit Telefon) der über die Auftragsbedingungen und die AGB der M&P Events GbR informiert ist. 

  12. Schutzrechtsverletzung 
    Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte haftet M&P Events GbR nur dann, wenn sie selbst das geschützte Verfahren oder die Verwendung geschützter Gegenstände angeboten hat. Hat der Auftraggeber die Verwendung eines Verfahrens oder bestimmter Gegenstände vorgeschrieben, ist M&P Events GbR nicht verpflichtet, Schutzrechte Dritter zu prüfen und Genehmigungen einzuholen. M&P Events GbR trifft in diesen Fällen auch keine Pflicht zur Bedenkenanzeige wegen einer denkbaren Schutzrechtsverletzung. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen die M&P Events GbR von etwaigen Ansprüchen Dritter aus einer Schutzrechteverletzung freistellen.

  13. Urheberrecht  
    Die Planungsleistung der M&P Events GbR einschließlich aller Zeichnungen, Abbildungen, Tabellen, Skizzen, Berechnungen, etc. unterliegt dem Urheberrecht der M&P Events GbR. Sie bleibt Eigentum der M&P Events GbR. Der Auftraggeber erhält hieran ein nicht übertragbares Nutzungsrecht, ausschließlich für das Objekt des Vertragszweckes. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit Zustimmung der M&P Events GbR gestattet.

  14. Sachmängelhaftung  
    Der Auftraggeber hat die von der M&P Events GbR übermittelte Planung unverzüglich, insbesondere aber vor Eintritt in die Bauphase/Erfüllungsphase zu überprüfen. Ver- stöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Mängel oder Abweichungen vom vertraglichen Leistungsgegenstand sind unverzüglich zu prüfen. M&P Events GbR wird dann Nacherfüllung leisten, wobei zumindest zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist vereinbart sind. Zeigen sich in der Bauphase/Erfüllungsphase hinsichtlich der Planung Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Mängel oder Abweichungen vom vertraglichen Leistungsgegenstand, so ist der Auftraggeber verpflichtet, M&P Events GbR unverzüglich zu unterrichten. M&P Events GbR wird in diesen Fällen unverzüglich in Abstimmung mit dem Auftraggeber geeignete Maßnahmen zur Erreichung des Vertragszieles erarbeiten. Etwaige für die Erstellung eines Bauantrages erbrachte Planungsleistungen gelten nicht als Ausführungsplanung.

  15. Gerichtsstand 
    Für alle Rechtsbeziehungen mit der M&P Events GbR ist Magdeburg Gerichtsstand. Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn-/ Geschäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt. Ebenfalls für Wechsel- und Scheckklagen ist Magdeburg der Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  16. Salvatorische Klausel 
    Der Vertrag zwischen der M&P Events GbR und dem Auftraggeber einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmun- gen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. 

Marketing und Grafik  

  1. Allgemeines 
    Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen der M&P Events GbR und ihren Auftraggebern verbindlich. Sie gelten auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung in der jeweiligen bekannten aktuellen Form als vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen sind nur insoweit anerkannt, als eine ausdrückliche Bestätigung in Schriftform der M&P Events GbR vorliegt.

  2. Angebote 
    Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendungen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung / Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.

  3. Leistungsumfang Leistungsänderungen
    Maßgeblich ist die Aufgabenstellung bei Vertragsschluss. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges oder -inhaltes bedürfen einer Vereinbarung inklusive der Preisvereinbarung. Ein einseitiges Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers besteht nicht.

  4. Preise und Zahlungen 
    Die Preise der M&P Events GbR richten sich zunächst nach der Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Die M&P Events GbR ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen. Abschlagsrechnungen der M&P Events GbR sind nach 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Schlussrechnungen der M&P Events GbR ist nach 30 Tagen ab Zugang der prüffähigen Schlussrechnung fällig. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.

  5. Leistungserbringung und Mitwirkungspflicht 
    Maßgeblich ist die Aufgabenstellung bei Vertragsschluss. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges oder -inhaltes bedürfen einer Vereinbarung inklusive der Preisvereinbarung. Ein einseitiges Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers besteht nicht (insbesondere findet § 1 Abs. 3 VOB/B keine Anwendung).

  6. Kündigung 
    M&P Events GbR kann das Vertragsverhältnis kündigen, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch M&P Events GbR außerstande setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB) sowie, wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist erst zulässig, wenn M&P Events GbR dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt hat, dass sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde. Die bisherigen Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Außerdem hat M&P Events GbR Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB; etwaige weitergehende Ansprüche der M&P Events GbR bleiben unberührt.

  7. Abnahme 
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von M&P Events GbR einen Abnahmetermin der fertiggestellten Leistungen mit der M&P Events GbR durchzuführen. Kommt der Auftraggeber diesem nicht nach, so gilt die Leistung der M&P Events GbR nach Ablauf von 12 Werktagen als abgenommen. In sich abgeschlossene Teile sind auf Verlangen einer der Parteien separat abzunehmen. Einer Gesamtabnahme bedarf es hierzu nicht.

  8. Schutzrechtsverletzung 
    Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte haftet M&P Events GbR nur dann, wenn sie selbst das geschützte Verfahren oder die Verwendung geschützter Gegenstände angeboten hat. Hat der Auftraggeber die Verwendung eines Verfahrens oder bestimmter Gegenstände vorgeschrieben, ist M&P Events GbR nicht verpflichtet, Schutzrechte Dritter zu prüfen und Genehmigungen einzuholen. M&P Events GbR trifft in diesen Fällen auch keine Pflicht zur Bedenkenanzeige wegen einer denkbaren Schutzrechtsverletzung. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen die M&P Events GbR von etwaigen Ansprüchen Dritter aus einer Schutzrechteverletzung freistellen.

  9. Urheberrecht
    Die Planungsleistung der M&P Events GbR einschließlich aller Zeichnungen, Abbildungen, Tabellen, Skizzen, Berechnungen, etc. unterliegt dem Urheberrecht der M&P Events GbR. Sie bleibt Eigentum der M&P Events GbR. Der Auftraggeber erhält hieran ein nicht übertragbares Nutzungsrecht, ausschließlich für das Objekt des Vertragszweckes. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit Zustimmung der M&P Events GbR gestattet.

  10. Sachmängelhaftung  
    Der Auftraggeber hat die von der M&P Events GbR übermittelte Planung unverzüglich, insbesondere aber vor Eintritt in die Bauphase/Erfüllungsphase zu überprüfen. Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Mängel oder Abweichungen vom vertraglichen Leistungsgegenstand sind unverzüglich zu prüfen. M&P Events GbR wird dann Nacherfüllung leisten, wobei zumindest zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist vereinbart sind. Zeigen sich in der Bauphase/Erfüllungsphase hinsichtlich der Planung Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Mängel oder Abweichungen vom vertraglichen Leistungsgegenstand, so ist der Auftraggeber verpflichtet, M&P Events GbR unverzüglich zu unterrichten. M&P Events GbR wird in diesen Fällen unverzüglich in Abstimmung mit dem Auftraggeber geeignete Maßnahmen zur Erreichung des Vertragszieles erarbeiten. Etwaige für die Erstellung eines Bauantrages erbrachte Planungsleistungen gelten nicht als Ausführungsplanung.

  11. Haftungsbeschränkungen
    Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften M&P Events GbR und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

  12. Datenschutzhinweis  
    M&P Events GbR wird – ausschließlich zu Geschäftszwecken – die personen- und objektbezogenen Daten des Auftraggebers mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben.

  13. Erfüllung, Gerichtsstand
    Für alle Rechtsbeziehungen mit der M&P Events GbR ist Magdeburg Gerichtsstand.
    Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn-/ Geschäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt. Ebenfalls für Wechsel- und Scheckklagen ist Magdeburg der Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  14. Salvatorische Klausel  
    Der Vertrag zwischen der M&P Events GbR und dem Auftraggeber einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmun- gen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 

  

IT-Dienstleistungen 

  1. Lizensierung 
    Softwareprodukte, die dem Kunden im Rahmen eines Vertrages zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ggf. eigenen Lizenzbedingungen. Eine Kopie der anwendbaren Lizenz wird dem Kunden bei Auslieferung zur Verfügung gestellt.
    Wenn keine weitere Lizenzangabe vorhanden ist, greift die Standard-Lizenz. Die Standard-Lizenz sollte eine exklusive Nutzung der Software gewähren, aber die Verteilung und das Reverse Engineering verbieten. Außerdem sollte M&P nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch den Einsatz der Software entstehen (ggf. Ist hier eine passende Formulierung erforderlich, die M&P in gewissen Fällen haftbar macht). Insbesondere sollte M&P nicht haftbar sein, wenn jemand unsere Software unsachgemäß einsetzt.

  2. Support-Leistungen 
    Die von M&P erbrachten Leistungen beschränken sich auf den Vertragsgegenstand. Insbesondere sind Hosting, Wartung, Support und Schulungen keine Inklusivleistungen und müssen separat vereinbart werden.

    Es sollten typische Abrechnungsmodelle für Support-Leistungen geregelt werden. Insbesondere sollte festgelegt werden, was passiert, wenn ein vereinbartes Support-Kontingent ausgeschöpft ist. Mögliche Wege wären, dass M&P die zusätzliche Zeit gemäß einer Vereinbarung in Rechnung stellt (mit einem Standard-Betrag pro Stunde, wenn nichts weiter abgesprochen wurde). Es sollte geregelt werden, ob pro Angefangener Stunde berechnet wird oder ob anders gerundet wird. 

    Alternativ ist auch möglich, dass bei ausgeschöpften Support-Leistungen erst zusätzliches Support-Kontingent gebucht werden muss, um Leistungen in Anspruch zu nehmen.

  3. Datenschutz
    Wenn M&P Events personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, ist ein entsprechender Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) erforderlich. Ggf. Lassen sich daraus Teile bereits hier integrieren. Ein AV-Vertrag ist nicht nur bei elektronischer Verarbeitung nötig, sondern auch wenn wir z.B. Daten von Teilnehmenden einer Veranstaltung verarbeiten.